Tatortreinigung – Rechtliche Anforderungen
Deutschland
Dieses Dokument dient als Orientierung für Teilnehmer von Schulungen/Seminaren in der Tatort-
und Sonderreinigung, die in Deutschland tätig werden möchten. Es ersetzt keine Rechtsberatung,
bietet jedoch eine praxisnahe Übersicht.
1. Grundsätzliches
In Deutschland gibt es keine staatlich geregelte Ausbildung oder Lizenz speziell für Tatortreinigung.
Entscheidend ist die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz-, Bio- und Gefahrstoff- sowie
Abfallvorschriften.
2. Wichtige Rechtsgrundlagen
• Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung der Mitarbeiter
• Biostoffverordnung & TRBA 250: Schutz bei Tätigkeiten mit Blut, Körperflüssigkeiten,
infektiösem Material
• TRGS 524: Arbeiten in kontaminierten Bereichen
• DGUV-Vorschriften: Unfallverhütung, PSA, Hygiene
• Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) & LAGA M18: Entsorgung infektiöser Abfälle
3. Anforderungen an Unternehmen / Auftraggeber
• Schriftliche Gefährdungsbeurteilung je Einsatzart
• Betriebsanweisungen und Einsatzkonzepte
• Dokumentierte Unterweisungen vor Einsatzbeginn
• Bereitstellung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
• Gesicherte Entsorgungswege über zugelassene Entsorger
4. Anforderungen an Einsatzkräfte
• Nachweis über Schulung/Seminar (Inhalte & Stunden)
• Kenntnisse im Umgang mit Biostoffen und Gefahrstoffen
• Empfohlene Impfungen (z. B. Hepatitis B, Tetanus)
• Kenntnis von Desinfektions- und Dekontaminationsverfahren
• Meldewege bei Unfällen / Expositionen
5. Hinweis zur Anerkennung ausländischer Seminare
Ein im Ausland (z. B. Österreich/Tirol) absolviertes Seminar stellt eine fachliche Qualifikation dar,
ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Pflichten des deutschen Arbeitgebers. Ein detailliertes
Zertifikat mit Curriculum erhöht die Akzeptanz bei Auftraggebern.
Tatortreinigung in Österreich – Recht & Gewerbe
Dieses Dokument richtet sich an Teilnehmer von Schulungen und Seminaren im Bereich Tatort-
und Sonderreinigung. Es bietet eine kompakte Übersicht über die rechtlichen und gewerblichen
Rahmenbedingungen in Österreich und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
1. Berufsbild
Tatortreinigung ist in Österreich kein eigenständiger, gesetzlich geregelter Beruf. Die Tätigkeit wird
dem reglementierten Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung zugeordnet.
2. Selbständige Ausübung
Für die selbständige Durchführung von Tatortreinigungen ist eine Gewerbeberechtigung für
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung erforderlich. Dieses Gewerbe ist befähigungspflichtig.
• Meisterprüfung oder
• gleichwertige Ausbildung und Praxis oder
• individueller Befähigungsnachweis bei der Wirtschaftskammer
3. Angestellte Mitarbeiter
Angestellte Mitarbeiter dürfen Tatortreinigungen durchführen, wenn sie bei einem entsprechend
gewerberechtlich befugten Betrieb beschäftigt sind und vor Einsatz fachlich geschult sowie
unterwiesen wurden.
4. Arbeitsschutz & Hygiene
• ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
• Unterweisung und Dokumentation der Schulungen
• Geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA)
• Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen
• Sachgerechte Entsorgung infektiöser Abfälle
5. Bedeutung von Schulungen & Seminaren
Schulungen und Seminare im Bereich Tatortreinigung stellen eine wichtige fachliche Qualifikation
dar. Sie dienen als Nachweis gegenüber Arbeitgebern, Auftraggebern, Versicherungen und
Behörden, ersetzen jedoch nicht die erforderliche Gewerbeberechtigung für die selbständige
Tätigkeit.
Tatortreinigung – Schulungen & rechtlicher
Rahmen (AT & DE)
Professionelle Ausbildung. Klare rechtliche Grundlagen. Maximale Sicherheit.
Unsere Schulungen und Seminare im Bereich Tatort- und Spezialreinigung vermitteln fundiertes
Fachwissen, praxisnahe Ausbildung und professionelle Standards für den Umgang mit
biologischen Gefahrenstoffen, kontaminierten Einsatzorten und Sonderreinigungssituationen.
Rechtslage in Österreich
Tatortreinigung ist in Österreich kein eigenständiger, gesetzlich geregelter Beruf. Die Tätigkeit ist
dem reglementierten Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung zugeordnet. Die
selbständige Ausübung ist nur mit entsprechender Gewerbeberechtigung zulässig. Schulungen
stellen eine fachliche Qualifikation dar, ersetzen jedoch keine Gewerbeberechtigung.
Rechtslage in Deutschland
In Deutschland gibt es keine staatlich geregelte Ausbildung oder spezielle Lizenzpflicht.
Maßgeblich sind Arbeitsschutz-, Bio- und Gefahrstoff- sowie Entsorgungsvorschriften. Die
Verantwortung liegt beim Arbeitgeber bzw. Auftragnehmer.
Bedeutung unserer Schulungen
Unsere Seminare dienen der fachlichen Qualifikation, Arbeitssicherheit, Qualitätssicherung,
Haftungsprävention und Vertrauensbildung bei Auftraggebern.
Rechtlicher Hinweis
Unsere Schulungen und Zertifikate stellen keine staatliche Berufszulassung dar, ersetzen keine
Gewerbeberechtigung und keine gesetzlichen Pflichten.
Unser Anspruch
Professionalität – Verantwortung – Sicherheit – Qualität – Transparenz – Rechtssicherheit